Fragen und Antworten zum Thema Urkundenübersetzung
Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde oder eines offiziellen Dokuments. Was muss ich tun?
Senden Sie mir das zu übersetzende Dokument per E-Mail zu oder nutzen Sie das Kontaktformular. Bei beglaubigten Übersetzungen werden die Dokumente ausgedruckt und an die Übersetzung angeheftet. Bitte achten Sie daher auf gute Qualität beim Einscannen.
Innerhalb eines Werktages (Montag bis Freitag) erhalten Sie von mir ein kostenloses und unverbindliches Angebot per E-Mail.
Wenn Ihnen mein Angebot zusagt, freue ich mich über Ihre Auftragsbestätigung. Teilen Sie mir bitte in Ihrer E-Mail Ihre Versand- und Rechnungsadresse mit und überweisen den fälligen Betrag.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie von mir eine Bestätigung. Die Übersetzung sende ich Ihnen termingerecht per E-Mail zu. Beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie zusätzlich als Einwurfeinschreiben per Post.
Muss ich persönlich vorbeikommen und mein Original vorlegen?
Nein. In aller Regel benötige ich kein Original. Sie können Ihre Dokumente einfach einscannen und mir per E-Mail oder über das Kontaktformular zusenden. Die Übersetzung erhalten Sie per E-Mail und anschließend per Post. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann eine Behörde verlangen, dass die beglaubigte Übersetzung mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie fest verbunden wird. Dies erfragen Sie bitte vorab bei der Behörde, der Sie Ihre Übersetzung vorlegen werden.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Umfang, Dokumentart, Schwierigkeitsgrad, Formatierungsaufwand, Anzahl der Ausfertigungen, Versandart und Lieferfrist. Um Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu können, muss ich Ihre Unterlagen sehen und die Wort- oder Zeilenzahl ermitteln. Grundsätzlich orientiere ich mich bei beglaubigten Übersetzungen am JVEG, dem Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz, Abschnitt 3: Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern. Der Mindestauftragswert liegt bei 70 Euro.
Woher weiß ich, dass der Übersetzer, den ich beauftragen möchte, qualifiziert ist, um für mich eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen?
In Deutschland dürfen beglaubigte (auch „offizielle“ oder „bescheinigte“) Übersetzungen von ermächtigten (auch „beeidigten“ oder „vereidigten“) Übersetzern angefertigt werden. Alle in Deutschland von einem Gericht beeidigten/ ermächtigten/ vereidigten Übersetzer werden in der Datenbank www.justiz-dolmetscher.de geführt. Geben Sie dort meinen Nachnamen „Kauß“ in die Suchmaske ein, um meine Daten angezeigt zu bekommen: mein Aktenzeichen und das grüne Häkchen für die gültige Ermächtigung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Spielt es eine Rolle, in welchem Bundesland der Übersetzer ermächtigt wurde?
Beglaubigte Übersetzungen sind in der Regel bundesweit gültig, sodass Sie problemlos einen Übersetzer in einem anderen Bundesland beauftragen können. Im Zweifel erkundigen Sie sich vorab bei der Behörde, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung einreichen werden.
Sie haben weitere Fragen?
Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf.
